Für zivile Berufswaffenträger wird lediglich der Nachweis über die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition als Grundausbildung vorausgesetzt. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben alle drei Monate eine statische Schießübung auf dem Schießstand vor. Das sind die gesetzlichen Anforderungen an Berufswaffenträger.
Kommt es zum Schusswaffeneinsatz, hängt das eigene Überleben von einer Vielzahl weitergehender Kenntnisse und Fertigkeiten abhängen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich diese anzueignen und regelmäßig zu trainieren.
Auszug aus der SAARSCHUTZ Ausbildung für Berufswaffenträger:
Grundlagen-Training

- Statische Schießausbildung am Schießstand
- Fehler an der Waffe identifizieren und sicher beheben
- Holstern und ziehen der geladenen Schusswaffe
- Schießen mit der nicht dominanten Hand
- Verschiedene Anschlagsarten (stehend, sitzend, knieend, liegend)
- Schießen und nachladen in verschiedenen Positionen
Dynamisches Training
- Auswahl der Deckung
- Schießen aus der Deckung
- Bewegungen unter Feuer
- Schießen und nachladen in Bewegung
Situationstraining

- Waffenschutz
- Berufstypische Situationen
Theoretische Module
- Psychologische Aspekte
- Rechtliche Aspekte
- Ethische Aspekte
- Taktische Aspekte
Umgang mit psychisch potenziell belastenden Ereignissen
- Vorsorge/Vorbereitung auf extreme Ereignisse
- Einsatznachsorge
Um im Ernstfall gewappnet zu sein, müssen diese Fertigkeiten regelmäßig geübt werden. Für aktive Berufswaffenträger empfiehlt sich zudem ein Lehrgang und regelmäßiges Training im Verteidigungsschießen.